Förderverein Chormusik

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Musik – eine Säule des aktiven Gemeindelebens

Der Förderverein Chormusik besteht seit April 2006, unterstützt erfolgreich die musikalische Arbeit in der Kirchengemeinde und trägt somit wesentlich zum aktiven Gemeindeleben bei. Dies betrifft den Kirchenchor unter der Leitung von Annette Rohland wie auch die musikalische Arbeit mit Kindern im Rahmen der Kinderkirche und mit Jugendlichen, die gemeinsam in der Jugendband unter Leitung von Matthäus Huth musizieren. Die Gruppen treffen sich einmal in der Woche im Dreifaltigkeitshaus bzw. im
Jugendzentrum.

Der Förderverein veranstaltet vier Konzerte pro Jahr, davon zwei in Zusammenarbeit mit der Musikschule Koblenz, so dass junge Künstler ein Podium erhalten, um ihr Können öffentlich vor Publikum zu präsentieren. Diese Konzerte sind kostenlos.
Spenden werden zur Finanzierung der oben beschriebenen Förderaufgaben verwendet.

Die Mitgliedschaft im Förderverein kostet 24,00 €, die Doppelmitgliedschaft für Ehepaare 36,00 € jährlich. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind somit steuerlich absetzbar.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei
Frau Dr. D. Adrian (Tel 51834) oder Herrn S. Hahn (Tel 55699).

Anmeldeformulare liegen im Dreifaltigkeitshaus aus und können im Gemeindebüro abgegeben werden.

Vereinskonto für Mitgliedsbeiträge und Spenden:
Kto.-Nr. 0100494426 bei Sparkasse Koblenz BLZ 570 501 20
IBAN: DE91 5705 0120 0100 4944 26

Vorstand:
Dr. Dorothee Adrian, Urd Derschum, Siegfried Hahn,
Ralf Medinger.



Veranstaltungen

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Fördervereins Chormusik am Mittwoch, den 29.3.2023,
um 19.30 Uhr im Dreifaltigkeitshaus.

Tagesordnung:   
Top 1        Zukunft des Vereins
a) Personelle Situation des Vorstandes
b) Entwicklung der Mitgliederzahl
c) Nötige Satzungsänderung
d) Finanzielle Situation

Top 2        Zusammenarbeit mit der Musikschule  
                    Zukunft der Konzerte 

Top 3        Verschiedenes

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird nötig, weil
nach der Kündigung der Chorleiterin und der darauf folgenden
Auflösung des Gemeindechores zum 31.10.2022 eine von zwei
satzungsgemäßen Aufgaben des „Fördervereins Chormusik“,
nämlich die Mitfinanzierung der professionellen Chorleitung,
weggefallen ist. Deshalb muss eine Satzungsänderung vorge-
nommen werden, die nur in einer Mitgliederversammlung von
mindestens 2/3 aller Mitglieder beschlossen werden darf.
Sollten  am 29.3. nicht genügend Mitglieder anwesend sein, muss binnen  6 Wochen eine erneute Versammlung stattfinden, bei der dann die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden können.