Presbyterium

Unser  Presbyterium

 

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt.

Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem sind 2 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen
sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche
Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein.

Vordrucke hierfür erhalten Sie im Foyer des Dreifaltigkeitshauses zu den üblichen Öffnungszeiten, sowie im Ev. Gemeindeamt. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder im Ev. Gemeindeamt abgegeben werden.

Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten eine Einladung zur Wahl erhalten, Briefwahl wird nur auf Antrag möglich sein (keine allg. Briefwahl).

Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses
–    Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
–    zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
–    am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Ev. Gemeindeamt, Moselring 2-4, 56068 Koblenz ausgelegt. Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

 

__________________________________________________________________________
März 2020

Liebe Gemeindemitglieder,

auf Grund des wegen der Coronavirus Pandemie ergangen Verbots, Gottesdienste zu feiern und Zusammenkünfte abzuhalten, mussten wir den für den Sonntag Judika (29. März 2020) geplanten Gottesdienst, in dem wir das neu gewählte Presbyterium einführen wollten, absagen. So wählten wir einen anderen Weg:
Alle neu gewählten Mitglieder des Presbyteriums haben ihr Gelübde telefonisch abgelegt und dies auch schriftlich dokumentiert. Die wiedergewählten Presbyterinnen und Presbyter sind – ebenfalls telefonisch – an ihr bereits abgelegtes Gelübde erinnert worden.

Die mit dem Ablauf des 29. März 2020 eingeführten Presbyteriumsmitglieder sind:

Frau Stephanie Bausch
Herr Prof. Dr. Joachim Behrens
Frau Helga Daum
Frau Dr. Sandra Grein-Eimann
Herr Matthias Habbe
Herr Wolfgang Huttenlocher
Herr Jörg Mayer
Frau Erika Niesen
Frau Jeanette Rüchardt
Herr Christian Schönig
Frau Antje Schoppa-Remm
Herr Bernd Thomaßin

Wir sind dankbar, dass sich diese Gemeindeglieder bereit erklärt haben, das ihnen übertragene Amt in der Leitung unserer Kirche in der Verantwortung vor Gott und seinem Wort und in der Verantwortung vor unserer Gemeinde zu übernehmen. Ihnen allen wünschen wir Gottes Hilfe, der ihnen Kraft, Ausdauer, Mut und Freude für die Erfüllung ihrer Aufgaben schenken möge.

Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es wieder möglich sein wird gemeinsam Gottesdienst zu feiern, werden die neu eingeführten Presbyterinnen und Presbyter ihr Gelübde bekräftigen. Dann wird auch Gelegenheit sein, den ausgeschiedenen Presbyteriumsmitgliedern persönlich für ihre jahrelange ehrenamtliche Mitarbeit in der Gemeindeleitung zu danken. Der Termin zu diesem Gottesdienst mit anschließendem Empfang wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Rückert-Saur
(Pfarrerin und Vorsitzende des Presbyteriums)


Nachrichten aus dem
Presbyterium  Koblenz-Karthause
In der presbyterial-synodal verfassten Evangelischen Kirche im Rheinland sind die alle vier Jahre (zuletzt 2020) von den Gemeindemitgliedern gewählten Presbyterien die kirchenleitenden Organe der Gemeindeebene, die die Verantwortung für die Erfüllung des Artikels 1 der Kirchenordnung tragen und damit u.a. für alle Grundsatzfragen wie evangelische Lehre, Seelsorge, Diakonie,  Kirchenmusik und christliche Erziehung und Bildung zuständig sind, aber auch praktische Aufgaben im Bereich der Finanz-, Personal- und Grundstücksverwaltung wahrnehmen.   Am 11. Nov. 2014 hat das Presbyterium auf Antrag des Öffentlichkeitsbeauftragten einstimmig beschlossen,   wichtigere Einzelbeschlüsse und Grundsatzbeschlüsse in Gemeindebrief und Internet zu veröffentlichen und so zu größerer Transparenz der Gemeindeangelegenheiten beizutragen.

Aktuelle Beschlüsse

Schriftlichen Abfrage, zur Besetzung der Ämter und Gremien,
des Presbyteriums  der Ev. Kirchengemeinde Koblenz-Karthause vom April 2020
Zur Vorsitzenden des neu gewählten Presbyteriums wird erneut Pfarrerin Daniela Rückert-Saur, zu ihrem Vertreter Christian Schönig gewählt. Als Versammlungsleiter wird Horst Haupt wiedergewählt, sein Vertreter wird Prof. Dr. Joachim Behrens.
Zur Kirchmeisterin wurde Helga Daum wiedergewählt, ihr Vertreter wird Prof. Dr. Joachim Behrens.

Für den Vorstand des Evangelischen Gemeindeverbands werden der Verbandsvertretung Helga Daum sowie Pfarrerin Daniela Rückert-Saur vorgeschlagen.

(alle älteren Beschlüsse seit 2014 hier)