Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Fördervereins Chormusik am Mittwoch, den 29.3.2023,
um 19.30 Uhr im Dreifaltigkeitshaus.
Tagesordnung:
Top 1 Zukunft des Vereins
a) Personelle Situation des Vorstandes
b) Entwicklung der Mitgliederzahl
c) Nötige Satzungsänderung
d) Finanzielle Situation
Top 2 Zusammenarbeit mit der Musikschule
Zukunft der Konzerte
Top 3 Verschiedenes
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird nötig, weil
nach der Kündigung der Chorleiterin und der darauf folgenden
Auflösung des Gemeindechores zum 31.10.2022 eine von zwei
satzungsgemäßen Aufgaben des „Fördervereins Chormusik“,
nämlich die Mitfinanzierung der professionellen Chorleitung,
weggefallen ist. Deshalb muss eine Satzungsänderung vorge-
nommen werden, die nur in einer Mitgliederversammlung von
mindestens 2/3 aller Mitglieder beschlossen werden darf.
Sollten am 29.3. nicht genügend Mitglieder anwesend sein, muss binnen 6 Wochen eine erneute Versammlung stattfinden, bei der dann die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden können.