Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)
Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
am 1. März 2020 wird das Presbyterium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.
Das Wahlverfahren hat am 15. September 2019 begonnen. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.
In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 12 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist
1 beruflich Mitarbeitende in das Presbyterium zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen sein und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auch die beruflichen Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie im Dreifaltigkeitshaus, im Ev. Gemeindeverband, Am Moselring 2-4, 56068 Koblenz oder über nachstehenden Link:
Wahlvorschlag – Zustimmungserklärung
Das Presbyterium hat die Kirchengemeinde in 2 Wahlbezirke eingeteilt.
Wahlbezirk 1: Altkarthause/Ostkarthause/Waldesch
6 Presbyterinnen/Presbyter
Wahlbezirk 2: Flugfeld/Lay
6 Presbyterinnen/Presbyter
Die Vorgeschlagenen werden daher dem Wahlbezirk zugeordnet, der ihrem Wohnort entspricht. Alle Vorschläge werden wahlbezirksweise auf einem Stimmzettel zusammengefasst.
Wahlberechtigt ist, wer am 23. Februar 2020, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,
– Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt
oder die Gemeinde Zugehörigkeit in besonderen Fällen
erworben oder behalten hat,
– zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung
hierzu besteht und
– am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder
mindestens 16 Jahre alt ist.
Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 3. Februar 2020 bis zum 23. Februar 2020 zur Einsichtnahme im Ev. Gemeindeverband, Moselring 2-4, 56068 Koblenz, von Montag-Freitag 8.30 Uhr – 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00-15.30 Uhr ausgelegt.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.
Was macht ein Presbyter: ttps://youtu.be/loOj8EPsZnc